
Als Berliner Abgeordneter bezeichnete man in der Zeit der Deutschen Teilung die Bundestagsabgeordneten aus West-Berlin. Da Berlin infolge des so genannten Vier-Mächte-Status nicht von der Bundesrepublik aus regiert werden durfte, musste das Abgeordnetenhaus von Berlin Bundesgesetze jeweils durch eine eigene Abstimmung auch in Berlin in Kraft setz...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Bundestagsabgeordneter
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